
Loss of Licence für Fluglotsen
Für dich als Fluglotsin oder Fluglotse gelten gesetzliche Tauglichkeitsanforderungen! Genau aus diesem Grund muss eine leistungsstarke Loss of Licence Versicherung das Herzstück deines Einkommensschutzes sein. Spätestens wenn dir dein Fliegerarzt eine Untauglichkeit bescheinigt, reicht eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel nicht mehr aus.
Während eine BU-Versicherung prüft, ob du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, greift eine Loss of Licence Versicherung immer schon dann, wenn du nicht mehr arbeiten darfst. Die BU-Versicherung wird daher um eine Loss of Licence Zusatzvereinbarung für den Fall einer Untauglichkeit erweitert.
Was muss eine Loss of Licence können?
keine Weiterbeschäftigungsklausel
LoL-Rente - auch wenn du bei der Flugsicherung weiterbeschäftigt wirst
Absicherung Psyche plus
ausdrücklich alle psychischen, nervösen und neurotischen Erkrankungen versichert
keine Einkommensprüfung
keine Prüfung oder Bewertung deines Einkommens nach dem Lizenzverlust
vereinfachte Gesundheitsfragen
reduzierten Fragezeiträumen für einen noch einfacheren Zugang zur LoL-Versicherung
keine Verweisung
bedingungsloser Verzicht, auf andere konkret ausgeübte Tätigkeiten verwiesen zu werden
Leistungen bereits ab 6 Monaten
verkürzter Prognosezeitraum auf 6 Monate anstatt der marktüblichen 9 Monate
flexible Beitragsdynamik
dynamische Beitragserhöhungen jederzeit und beliebig oft hintereinander aussetzen
starke Leistungsdynamik
bis zu 3 % vertraglich garantierte Steigerung deiner LoL-Rente ab dem Lizenzverlust
extra lange Leistungsdauer
Zahlung deiner Loss of Licence Rente für weitere 3 Monate, wenn du wieder gesund bist
keine Gewerkschaftsbindung
UNEINGESCHRÄNKTER VERZICHT AUF DIE KONKRETE VERWEISUNG
Deine BU-Versicherung wird erst mit dem uneingeschränkten Verzicht auf die konkrete Verweisung zu einer vollwertigen Loss of Licence Versicherung. Mit diesem essenziellen Baustein unserer Loss of Licence Versicherung darf dir der Versicherer die Leistung nicht mehr verweigern, sofern du nach dem Lizenzverlust als Fluglotse einen anderen Beruf ausübst (du wirst nicht auf einen anderen Beruf "verwiesen", sondern erhältst die vereinbarte Loss of Licence Rente). Manche Loss of Licence Vereinbarungen verzichten nur teilweise auf dieses Verweisungsrecht oder bieten lediglich einen "abstrakten" Verweisungsverzicht. Ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung reicht nicht aus - insbesondere bei einer Weiterbeschäftigung innerhalb der Flugsicherung.
KEINE WEITERBESCHÄFTIGUNGSKLAUSEL
Deine Loss of Licence Versicherung sollte völlig unabhängig davon leisten, ob du in der Flugsicherung weiterbeschäftigt wirst oder nicht. Achte bei deinem Anbietervergleich darauf, dass es keinen Unterschied macht, ob du nach dem Lizenzverlust innerhalb oder außerhalb der Flugsicherung weiterarbeiten wirst. Deine Loss of Licence Vereinbarung sollte auf diese Prüfung verzichten! Ob du ins Anforderungsmanagement oder in die Verfahrensplanung wechselst. Ob du als Coach an der Akademie oder als Supervisor weiterarbeitest. Hier sollten keine Einschränkungen bestehen!
KEINE EINKOMMENSPRÜFUNG
Achte bei deiner Loss of Licence Vereinbarung darauf, dass der Versicherer nach einem Lizenzverlust keine Prüfung deines Einkommens durchführt! Mit der Loss of Licence Zusatzvereinbarung vom Flugsicherer legt der Versicherer kein "vergleichbares Einkommen" zugrunde. Prüfe also unbedingt, ob der Versicherer berechtigt ist, ein vergleichbares Einkommen abzufragen.
ABSICHERUNG PSYCHISCHER ERKRANKUNGEN
Jede Loss of Licence Versicherung sollte eine Absicherung psychischer Ursachen bei Lizenzverlust enthalten. Was gestern noch als Highlight in der Loss of Licence Versicherung angepriesen wurde, ist heute selbstverständlich. Der Flugsicherer geht noch einen Schritt weiter: In meiner Loss of Licence Vereinbarung sind ausdrücklich alle psychischen, nervösen und neurotischen Störungen eingeschlossen. Damit im Leistungsfall auch wirklich keine Zweifel mehr bestehen.
DYNAMIK IM LEISTUNGSFALL
Neben einer flexiblen Beitragsdynamik solltest du auf eine starke Leistungsdynamik achten. Eine "Beitragsdynamik" ermöglicht einen Anstieg der voraussichtlichen Loss of Licence Rente bis zum Zeitpunkt des Lizenzverlusts. Damit die Steigerung deiner Loss of Licence Rente auch nach dem Lizenzverlust gesichert ist, sollte deine Loss of Licence Rente immer eine starke "Leistungsdynamik" enthalten. Nur so kannst du der Inflation trotzen und sicherstellen, dass sich deine Loss of Licence Rente auch über viele Jahre, vielleicht sogar Jahrzehnte, weiterhin garantiert erhöht und deinen Gehaltsverlust entsprechend ausgleicht. Dies lässt sich ganz easy mit einer starken Leistungsdynamik sichern. Die Loss of Licence Versicherung vom Flugsicherer bietet eine Leistungsdynamik von bis zu 3 % pro Jahr. Ein durchdachtes Loss of Licence Konzept sollte immer eine Leistungsdynamik enthalten!
VEREINFACHTE GESUNDHEITSPRÜFUNG
Loss of Licence könnte nicht einfacher sein! Umfangreiche Fragebögen sind bei Loss of Licence Versicherungen Standard, vereinfachte Gesundheitsfragen teilweise nur für Azubis möglich. Die Loss of Licence Versicherung vom Flugsicherer enthält einen Gesundheitsfragebogen mit deutlich abgespeckten Abfragezeiträumen - auch mit EBG. Dadurch geht der Abschluss deiner Loss of Licence nicht nur einfacher und schneller, sondern reduziert auch die Gefahr einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung!
VERKÜRZTER PROGNOSEZEITRAUM
Die Loss of Licence Versicherung vom Flugsicherer leistet bereits ab 6 Monaten Untauglichkeit. Dabei ist es egal, ob du entweder bereits seit 6 Monaten oder für voraussichtlich 6 Monate untauglich bist. Der Flugsicherer setzt neue Maßstäbe und reduziert den Prognosezeitraum, sodass du noch eher Anspruch auf deine Loss of Licence Rente hast. Marktüblich ist ein 50 % längerer Prognosezeitraum von 9 Monaten. Wann du deine Loss of Licence Rente beantragst, ist übrigens egal: Ab dem Folgemonat deiner nachgewiesenen Untauglichkeit wird dir deine Loss of Licence Rente ausgezahlt - auch rückwirkend. Achte bei deinem Vergleich also auf einen verkürzten Prognosezeitraum von 6 Monaten!
